
Grund- und behandlungspflegerische Versorgung
Pflege durch qualifiziertes Fachpersonal rund um die Uhr.
Auf ärztliche Anordnung Durchführung behandlungspflegerischer Maßnahmen.
Ärztliche Versorgung
- grundsätzlich freie Arztwahl
- auf Wunsch Versorgung durch Fachärzte mit langjähriger geriatrischer Erfahrung
- bei Bedarf kommen zusätzlich Fachärzte und Zahnärzte
- außerdem medizinisch technische Versorgung durch:
- Hörgeräteakustiker
- Augenoptiker
- Orthopädiemechaniker
- Orthopädischer Schuhmacher
Therapeutische Maßnahmen
- physotherapeutische Behandlung
- ergotherapeutische Behandlung
- beschäftigungstherapeutische Angebote
- logopädische Versorgung
- Tiertherapie
Psychosoziale Betreuung
- geselliges Beisammensein
- Ausflüge
- Veranstaltungen
- Verkaufsmessen
- Konzerte
- Soziale Dienste, Seelsorge
- individuelle Betreuung demenziell erkrankter Bewohner gem. 87b SGB XI
- Ehrenamt
Dienstleistungen
- Friseur
- Fußpflege
- hauseigene Bibliothek
- Minimarkt im "Haus am Fontanepark" und im "Seniorenpark Stadtforst"
- physiotherapeutische Praxis mit Kassenzulassung - auch manuelle Lymphdränage
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
- hauseigene Küche (altersgerechte Kost, Diät und Schonkost)
- Waschen, Bügeln und Ausbessern der persönlichen Wäsche (schrankfertig)
- Reinigung der Zimmer
Handwerkliche Arbeiten bei Bedarf
- Realisierung von Kleinreparaturen
- Unterstützung und Hilfe bei der individuellen Zimmergestaltung
Mitwirkung der Bewohner
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat das Recht auf individuelle Mitwirkung bei der Festlegung von Zielen und Maßnahmen in Pflege und Betreuung.
Neben der individuellen Mitwirkung wird die gemeinschaftliche Mitwirkung durch Bewohnerschaftsräte und Küchenkommissionen wahrgenommen.
Bewohnerschaftsräte
werden von ausschließlich in der Einrichtung lebenden Bewohnern für eine bestimmte Zeit gewählt. Sie vertreten grundsätzlich die gemeinsamen Interessen aller Bewohner.
Küchenkommission
Neben dem Bewohnerschaftsrat ist die Küchenkommission ein weiteres Gremium in dem die Bewohner ihr persönliches Mitwirkungsrecht wahrnehmen können. Einmal im Monat treffen sich die Mitglieder, um gemeinsam mit dem zuständigen Küchenleiter den kommenden Speiseplan zu diskutieren, Wünsche zu äußern und Hinweise zu geben.
Die Küchenkommission besteht in jedem Haus und wird durch die jeweils dort lebenden Bewohner repräsentiert.