WPZ Havelland GmbH


Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher

Alle vereinbarten Vorgehensweisen betreffen alle SPZ
einschließlich der Solitären Kurzzeitpflege der WPZ Havelland GmbH
aktualisiert am 28.09.2022
gültig ab 01.10.2022 – 07.03.2023




Folgende Festlegungen wurden getroffen:

• Jeder Besuch sollte weiterhin telefonisch vereinbart werden.

• Die Terminvereinbarung muss einen Tag vor geplantem Besuch erfolgen. Unangemeldete Besuche sind nicht möglich.

• Die Terminvereinbarungen sind mit den Verantwortlichen der Wohnbereiche bzw. Wohnetagen zu treffen.

• Termine die Bewohner selbst mit ihren Angehörigen vereinbaren, sollten dem Personal bekanntgegeben werden.

• Um den Vorgang der Besuche im Haus zu überwachen werden sogenannte Besuchskalender geführt.

• Die jeweiligen Einrichtungsleitungen prüfen inwiefern Zeitfenster erforderlich sind, in dem Besuche stattfinden können. Diese Maßnahme wird nur dann wirksam, wenn von einem zu hohen Besucheraufkommen gleichzeitig auszugehen ist.

• Die Anzahl der Besucher begrenzt sich nicht mehr auf 2 Personen am Tag.

• Uneingeschränkte Besuchsregelungen hinsichtlich Dauer und Anzahl der Personen gelten generell im Rahmen der Sterbebegleitung und bei Bewohnern mit akuten bedrohlichen Erkrankungen.

• Je nach Aufkommen an Besuchswünschen kann die Einrichtungsleitung eine Begrenzung der Besuchsintervalle in der Woche festlegen.

• Bei jedem ersten Besuch ist grundsätzlich die Begleitung durch das Personal der Einrichtung erforderlich.

• Eine Überwachung des Besuches ist zum Schutz der Privat- und Intimsphäre nicht vorgesehen.

• Jeder Besucher möchte das Personal bitte informieren, sobald der Besuch beendet ist.

• An allen Standorten gibt es zusätzlich Besuchsbereiche, die unter Beachtung aller Schutzvorschriften eingerichtet werden und sich außerhalb der Wohnbereiche bzw. Wohnetagen befinden.

• Der Besuch im Zimmer des Bewohners ist ebenso möglich wie an den Besuchsplätzen. Das gilt insbesondere für immobile Bewohner.



Für die Besucher gelten folgende Regelungen:

• Der Besucher muss frei von Erkältungsanzeichen sein.

• Der Besucher darf kein Fieber haben. Temperaturkontrolle!!

• Ab einer Temperatur von 37,5 ist kein Einlass möglich.

Der Besucher muss ein negatives aktuelles Abstrichergebnis eines Schnelltestes (offizieller Nachweis durch eine zur Testung autorisierte Stelle, nicht älter als 24 Stunden).
oder einen gültigen Genesenenbescheid vorlegen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit sich in der Einrichtung vor dem Besuch testen zu lassen.


• Eine Kontaktdatenerfassung ist nicht mehr vorgesehen.

• Der Besucher ist mittels eines gesonderten Formulars über alle notwendige Hygienevorschriften zu informieren und bestätigt seine Kenntnisnahme darüber per Unterschrift.

• Jeder Besucher erhält in der Einrichtung eine FFP 2 Maske. Diese ist bitte bei den Besuchen innerhalb der Einrichtung zu tragen.

• Nach Ende des Besuches ist dieser in dafür vorgesehene Abfallbehälter zu entsorgen.

• Der Bewohner sollte während des Besuches ebenfalls eine FFP 2 Maske tragen.

• Jeder Besucher hält sich bitte an die vereinbarte Besuchszeit, den vereinbarten Besuchsort, die hygienischen Vorschriften sowie an die Abstandregelungen.



Für die Umsetzung der Besuche gelten folgende Regelungen:

• Die Einrichtungen haben außerhalb der Zimmer und Wohnebereiche zusätzlich Orte festgelegt an denen die Besuche unter Wahrung der Abstandsregelung und Einhaltung der Schutzmaßnahmen stattfinden können.

• Die Organisation der Besuche wird durch das Personal begleitet.

• Beim Bringen und Abholen der Bewohner ist darauf zu achten, dass es zu keinen Überschneidungen kommt.

• Das Personal nimmt die Besucher in Empfang, legt das Informationsblatt vor, nimmt die Kontaktdaten entgegen und versorgt den Besucher mit den notwendigen Schutzmaterialien.

• Vor und nach jedem Besuch wird auf eine gründliche Flächendesinfektion der Tische und z.B. der Armlehnen von Sitzmobiliar geachtet.

• Während der Besuche ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten.

• Nach jedem Besuch sind die Besuchsbereiche gut zu lüften.

• Im Doppelzimmer kann jeweils nur ein Bewohner Besuch erhalten, nicht beide zugleich.

• Es sind also alle Kontaktdaten zu erfassen und Hinweise zu Schutz- und Hygienemaßnahmen mitzuteilen.



Die Einrichtungen bleiben letztendlich in der Verantwortung dafür Sorge zu tragen, das Gesamtprocedere so zu organisieren, dass alle geltenden Regelungen eingehalten werden können.
Hinweise der Einrichtungen bleiben bitte auch weiterhin durch die Besucher zu beachten.
Für die Bewohnerinnen und Bewohner ist das Verlassen der Einrichtung möglich.

Die Mitarbeiter werden, insbesondere bei längerer Abwesenheit des Bewohners darauf hinweisen, an den dann aufgesuchten Besuchsorten auch auf die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten.

Bei längerer Abwesenheit werden unsere Mitarbeiter dazu beraten, dass die Teilnahme an Gruppenbetreuungen und gemeinsamen Essen zunächst eingeschränkt sein sollte.

Ein Schnelltest erfolgt dann 3, 5 und 7 Tage nach Rückkehr. Grundsätzlich kann nur dazu beraten werden.
Eine tatsächliche Quarantäne kann nur auf Grund behördlicher Anordnungen erfolgen.

Alle Maßnahmen ruhen sofort,
wenn ein SARS – CoV-2 Infektionsgeschehen im Haus auftritt.

Die Weiterführung der Maßnahmen bedarf dann einer generellen Freigabe durch das Gesundheitsamt.